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Bitte benutzen Sie für das Anschlussgesuch eines dieser beiden Formulare:
-> Wasseranschlussgesuch.pdf
-> Wasseranschlussgesuch.xls
Die Wasserversorgung definiert u.a. die Dimension und den Anschlusspunkt. Mit den
Wasseranschlussarbeiten darf erst begonnen werden, wenn unsere Anschlussbewilligung
schriftlich vorliegt. Im Regelfall gilt für die Gebäudezuleitung, den Wasserzähler
und die Verteilbatterie das folgende Schema:
-> Schema Verteilbatterie.pdf
Weicht dieses Schema von der Anschlussbewilligung ab, so gelten die Vorschriften
der Anschlussbewilligung.
Für die eigentliche Baubewilligung
(Gebäude) steht Ihnen das Bauamt der Einwohnergemeinde
Adligenswil gerne zur Verfügung.
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Notrufnummer für Störungsmeldungen: 041 370 82 15
(auf Anrufbeantworter sprechen - Pikettdienst wird automatisch alarmiert) |
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