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Bitte benutzen Sie für das Anschlussgesuch eines dieser beiden Formulare:
->
Wasseranschlussgesuch.pdf
->
Wasseranschlussgesuch.xls
Die Wasserversorgung definiert u.a. die Dimension und den Anschlusspunkt. Mit den Wasseranschlussarbeiten darf erst begonnen werden, wenn unsere Anschlussbewilligung schriftlich vorliegt. Im Regelfall gilt für die Gebäudezuleitung, den Wasserzähler und die Verteilbatterie das folgende Schema:
->
Schema Verteilbatterie.pdf
Weicht dieses Schema von der Anschlussbewilligung ab, so gelten die Vorschriften der Anschlussbewilligung.
Für die eigentliche Baubewilligung
(Gebäude)
steht Ihnen das
Bauamt der Einwohnergemeinde Adligenswil
gerne zur Verfügung.
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Notrufnummer für Störungsmeldungen: 041 370 82 15
(auf Anrufbeantworter sprechen - Pikettdienst wird automatisch alarmiert) |
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